Modellautos auf öffentlichen Straßen, Gesetzeslage?

  • Erstmal hallo allerseits,
    ich habe in diesem schönen Forum schon einiges gelesen und mich nun endlich entschlossen mit Euch auch aktiv zu kommunizieren.

    Wie man am Titel sieht, habe ich als erstes eine rechtliche Frage in Bezug zu Modellautos.
    Ich hoffe ich nerve Euch nicht gleich zu Anfang mit dieser Frage.
    Da ich weiß dass dieses Thema hier im Forum und auch in anderen Foren, schon oft erwähnt wurde.
    Ich konnte allerdings bei meiner Suche sehr viele widersprüchliche Meinungen finden und deshalb ist meine Frage immer noch nicht beantwortet.
    Ich hoffe dahingehend dass ihr mir helfen könnt eine konkrete Antwort zu dem Thema zu Finden.
    Und mit konkret meine Ich, dass ich gerne links zu den relevanten Gesetzen hätte.

    Um meine Frage auch noch etwas zu konkretisieren:
    Es geht mir Erstmal darum, ob es generell verboten ist ferngesteuerte Autos auf öffentlichen Straßen fahren zu lassen?

    Liebe Grüße roboterbauer

  • AW: Modellautos auf öffentlichen Straßen, Gesetzeslage?


    Hy,
    drehen wir die Frage mal um:
    Mit was darf ich auf öffentlichen Straßen fahren? ==> mit allen angetriebenen Geräten, die der StVZO entsprechen ... und dazu gehört ein RC-Modell ganz sicher nicht.


    Gruß Chris

    Fahrzeug 1: REELY Rex-X Promo II / Motor: XERUN-4274SD 2200kv / ESC: XERUN-150A-SD / Akku: 4S LiPo
    Fahrzeug 2: Tamiya TA-05Ver.II Eagleumbau / Motor: EZRUN 4300kv 9T/ ESC: EZRUN 60A SL / Akku: 2S LiPo
    Fahrzeug 3: Tamiya TT-01R / Motor: Leopard 9200kv 3.5T/ ESC: EZRUN 60A SL / Akku: 2S LiPo
    Catamaran: Surgecrusher / Motor: Leopard 2700kv 3.5D / ESC: Turnigy Marine 120A / [B]Akku:[/B] 4S LiPo
    Racedrohne: 250'er Raceframe / Motor: EMAX MT2204 2300kv / ESC: EMAX BL-Heli 12A / Akku: 3S LiPo

  • AW: Modellautos auf öffentlichen Straßen, Gesetzeslage?


    Danke für den Link zu dem Thread der sich mit dem selben Thema befasst.
    Dort wird auf den Paragraphen 32 Abs. 1 StVO hingewiesen, in diesem steht:
    „Es ist verboten, … Gegenstände auf Straßen zu bringen…“
    Dort ist aber nicht definiert was für Gegenstände und ein allgemeineres Wort könnte man wohl kaum finden.


    Dahingehend finde ich den Ansatz von Hoib3rgA sehr gut:


    „drehen wir die Frage mal um:
    Mit was darf ich auf öffentlichen Straßen fahren?“


    Deshalb habe ich mir die Straßenverkehrs-Ordnung noch etwas weiter durchgelesen, um eine Antwort auf diese Frage zu finden.
    Aber ich kann dort nirgendwo eine Liste finden, “mit allen angetriebenen Geräten, die der StVZO entsprechen“.
    Oder könnt Ihr in diesem Gesetz irgendwo eine Stelle finden, wo drin steht das zum Beispiel normale PKWs dieser Verkehrsordnung entsprechen, und somit auf Straßen fahren dürfen?


    Liebe Grüße roboterbauer

  • AW: Modellautos auf öffentlichen Straßen, Gesetzeslage?


    Auszug aus der StVO


    Zitat

    VwV-StVO zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
    Allgemeines über Ausnahmegenehmigungen
    1 I. Die Straßen sind nur für den normalen Verkehr gebaut.

    du als Fußgänger nimmst ja nicht aktiv am Verkehr AUF DER STRASSE teil, sondern nur dein RC-Auto, welches für dich kein FORTBEWEGUNGSMITTEL ist. Somit hat es auf der Straße auch nichts zu suchen.

    Fahrzeug 1: REELY Rex-X Promo II / Motor: XERUN-4274SD 2200kv / ESC: XERUN-150A-SD / Akku: 4S LiPo
    Fahrzeug 2: Tamiya TA-05Ver.II Eagleumbau / Motor: EZRUN 4300kv 9T/ ESC: EZRUN 60A SL / Akku: 2S LiPo
    Fahrzeug 3: Tamiya TT-01R / Motor: Leopard 9200kv 3.5T/ ESC: EZRUN 60A SL / Akku: 2S LiPo
    Catamaran: Surgecrusher / Motor: Leopard 2700kv 3.5D / ESC: Turnigy Marine 120A / [B]Akku:[/B] 4S LiPo
    Racedrohne: 250'er Raceframe / Motor: EMAX MT2204 2300kv / ESC: EMAX BL-Heli 12A / Akku: 3S LiPo

  • AW: Modellautos auf öffentlichen Straßen, Gesetzeslage?


    In Ordnung, ich denke ich kann das jetzt so akzeptieren.
    Dann bedanke ich mich vielmals für Eure Hilfe und meine Frage ist somit beantwortet.

    Liebe Grüße roboterbauer

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