Rechtliches zum Betrieb unserer Autos

  • Hallo Gleichgesinnte!


    Hab endlich mein Auto fertig. Nach gut 1,5 Jahren hatte ich natürlich nichts anderes vor und das Ding endlich zu quälen und Krach zu machen.
    Das Wetter war geil, mein Kumpel wollte auch mal nen großen haben- also nichts wie raus und Gas ist am Zeigefinger :wink:
    Bei mir vor der Haustür ist ein großer Platz, wo ich einigermaßen fahren kann ( Belag ist sch****)
    Kommt nicht tatsächlich der Nachbar, der 20m weg wohnt und droht mir mit der Pozilei? :sad:
    Fragt der mich, wie weit ich weg sein muss von privaten Häusern und ob ich die Kiste fahren darf usw. :twisted:
    Hab ihm gesagt, dass er den Peterswagen ruhig rufen kann, passiert eh nichts, weil ich auf Privatgeländer fahre und genug Abstand zu den Nachbarn hab, und dass das Auto nicht zu laut ist usw.
    Aber nachdem er fragte, wie weit ich weg muss vom Nachbarn, konnte ich ihm nichts sagen ausser, dass hier eine Straße verläuft und ich genug Abstand hab.
    Nachdem er mir den Tag versaut hat, kam noch ne kleine Drohung von mir :aerger: und ich bin abgedampft und hab mich an den Rechner gesetzt.
    Herrn Google gefragt, ob der was weiß, wusste aber auch nichts konkretes.


    Also kann ich wieder was lernen hier? Wisst ihr wie das ist mit unseren Autos?
    Ausser das wir nicht auf die Straße dürfen weis ich nichts weiter :cry: :cry: :cry:


    Also her mit den Rechten, ich will wieder in Ruhe fahren.

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! Bei mir aber sehr schwer welche zu finden. :wissen:

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Also soweit ich weiß hat das nichts mit der entfernung zu Häusern zutun.
    Das gilt bei RC Fliegern.
    solange du auf Privatgelände bzw.nicht öffentlich fährst kann dir nichts passieren.
    es sei denn einer beschwert sich wegen ruhestörung,dann einpacken und gut.
    Bei uns kam schon im laufe der jahre öfter mal die schutzmacht,die sind meistens ganz ok
    und sagen dann das schluß ist. wenn man denen vernünftig gegenübertritt
    sind die sogar auf deiner seite aber die müßen halt ihren job machen.
    Also - ganz entspannt fahren und abwarten .
    Tip : Wohngebiete meiden - Industriegebiete sind ganz gut.

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    an sonsten is es nix anderes als wenn du in deinem garten den rasenmäher/motorsäge usw anmachst :wissen:


    halt an die ruhe/mittagszeiten halten dann können die lieben nachbarn dir garnix :yes:


    aber is mal wieder typisch deutschland(das land der begrenzten möglichkeiten :evil: )


    ich währe warscheinlich gleich wieder aus der hose gesprungen :aerger: :sad: :twisted: .........................

    Gruß Pat
    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und ausdruck meiner Kreativität !


    diagnose:M-POSITIVTex Car Show
    ...to much to list...

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Das mit den Mittagszeiten gibts doch glaube garnit mehr so extrem. Man sollte halt vergleichen das ein Rasenmäher die Wiese mäht und das nützlich ist und die Nachbarn das verstehen.
    Aber ein Nachbar der nichts mit Modellbau zu tun hat der fühlt sich halt von nem Kraftstoffbetriebenen Fahrzeug gestört.


    Wie schon gesagt gibts bei Modellfliegern das dort die Verbrenner mindestens 1,5km vom letzten Haus entfernt sein müssen.
    Ansonsten mal, wenn du oder sonst jemand die möglichkeit hat, die Rechtsberatung. Die könnten denke mal auskunft geben.

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Ich hatte auch schon beim fahren Besuch von der Polizei bin immer Sonntags auf einen Lidl Parkplatz gefahren 100m rechts und links kein Haus nur eine stark befahrene Straße habe ab und zu nicht mal das Auto gehört wenn Lkws vorbei gefahren sind.4 mal war nichts beim 5 mal kammen die dann hatt sich irgend jemmand gestört gefühlt.Haben nichts weiter gesagt nur das ich eben ins Gewerbegebiet gehen soll und seit her war nichts mehr.

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    hey Leute,
    ich habe mal ein wenig gegooglet und ähnliches gefunden.
    Das bezieht sich auf Kinderlärm in einem Wendehamer, soll heisen in einem Wohngebiet. ich denke, das wir alle keine Kinder mehr sind, aber ein 12 oder 14 jähriger könnte ja auch so ein Verbrenner haben.
    Hier ein auszug aus dem Forum http://www.Gutefrage. Net
    Ich habe die Antworten Original aus dem Forum Kopiert.
    Die frage lautete im Forum: Darf man sein Verbrennerauto in einem Wendehammer fahren lassen?


    - Da die Nutzung des Wendehammers der Straße zu Spielzwecken als sozialadäquat anzusehen ist, scheidet eine schematische Anwendung von Grenzwerten aus. Deshalb kommt es auf die Anforderungen der TA-Lärm, der 18. BImSchV sowie der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie nicht an (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Januar 2004 – 7 A 11829/03.OVG unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 – 7 B 88.02 – NVwZ 2003, 751; und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1990 – 8 S 1820/98 – a.a.O.). Eine andere Sichtweise würde auch zu dem nach den heutigen Verhältnissen nicht akzeptablen Ergebnis führen, dass dem Kläger etwa die Nutzung seines Kfz in der Nachtzeit schon deshalb nicht erlaubt wäre, weil etwa das Schließen einer Autotür, das Starten des Motors oder das Schließen des Garagentors den zulässigen Wert für Geräuschspitzen nach Nr. 6.1 e) i.V.m. Satz 2 TA-Lärm von 55 dB (A) in diesem Gebiet bei weitem übersteigt. Hieraus folgt zugleich, dass der vom Kläger beanstandete Lärm nicht durch Messungen ermittelt werden musste und die vom Kläger vorgelegte Lärmprognose nicht maßgeblich zu berücksichtigen war.


    - Es tut mir leid- vielleicht fehlt mir da das abstrakte Verständnis( bin halt mal nur ne Frau!)! Aber ich finde in dem vorstehenden Text leider keine Aussage darüber, ob das Fahren mit einem Spielzeugauto im Wendehammer erlaubt oder verboten ist- für mich geht es hier nur um den Lärm. Armer TheFlasher!! Ist immernoch genauso schlau wie vorher!!!!


    - Dieses Urteil bezieht sich auf den Lärm spielender Kinderund wurde in der Nachinstanz (zum Teil) wieder verwässert: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 12.09.2007 [Aktenzeichen: 7 A 10789/07.OVG]



    - Es gibt kein haltbares GRUNDSATZURTEIL, was das spielen in einem Wendehammer erlaubt. ... hier wird immer von Fall zu Fall entschieden !!!


    - Lieber Leichnam! Ich habe hier einen Teil des Urteils kopiert, welches du anführst. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Es geht hier um einen verkehrsberuhigten Bereich! Hier der Text:Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen solchen Abwehranspruch. Er müsse den Lärm durch die spielenden Kinder hinnehmen. Die nähere Umgebung des Grundstücks sei als reines Wohngebiet einzustufen und die betroffene Straße seit 9. Dezember 2005 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Damit seien dort Kinderspiele wie etwa das Bolzen erlaubt. Bei den Immissionen, die hierdurch entstünden, handele es sich um unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern, wie sie im Stadtbereich in herkömmlicher Weise auftreten und untrennbar zum Wohnen gehörten. Derartige Immissionen seien der Nachbarschaft ohne weiteres zumutbar.


    Hoffe ein bischen geholfen zu haben!!
    In diesem Sinne
    MKG René

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Versch***** Säcke. Ich hasse sowas :twisted:
    Ich könnt k****** :kotz:
    Bloß, weil die das Hobby nicht verstehn ( ist ja ein Spielzeug :bahnhof: )... :fresse:


    Mein Problem ist, das ich hier oben im Outback wohne, und die nächste Bahn in Kiel ist. ( Dank an Zuendy´s Map) :danke:
    Also ich nicht jedes Wochenende losfahren kann um auf die Bahn zu kommen. Seh ich auch nicht ein.
    In Dänemark, nicht weit weg von mir, wird wohl ein RC Park gebaut. Dort ist die Glattbahn aber noch nicht fertig. Dauert noch ein Jahr. Solange will ich nicht warten...


    Find ich kacke, dass man die RC´ler behandelt, wie eine Asoziale Randgruppe. :nlachen:


    Dann muss ich mir eben ein Industriegebiet suchen. Also in Zukunft im Gepäck: Das Auto mit Zubehör und was zum Werfen für die Schaulustigen und die, die zum Meckern kommen wollen.


    Man man man :nlachen: :nlachen: :nlachen:


    Ach so und danke für eure Hilfe

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! Bei mir aber sehr schwer welche zu finden. :wissen:

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Mastert
    vielleicht solltest du etwas weniger agressiv sein und
    netter zu denen die da kommen.
    ich sagte ja schon das wir bisher meistens gute erfahrungen
    gemacht haben.
    versetz dich mal in deren lage... wenn du im garten sitzt und ständig
    so n knarzendes geräusch das du nicht zuordnen kannst hörst
    bist du bestimmt auch genervt.

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    ...oder interessiert :skoda: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Beschleunigung ist, wenn Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr fließen


    JQ The YELLOW Car
    JQ The Engine (efra 2011) :cool:
    OS 19 xz-b (efra 2100) :anmach:
    Reedy vr121.st
    Spektrum s6090, Savöx 1268
    DX 4S

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Ja sorry :strange:


    Erstmal würde ich auch schauen was da los ist. Und dann würde ich zusehen...
    Nein die Situation war wieder typisch. Sehr betagter Mann ,WW2 überlebt, und kennt sowas nicht. Wie sagen die hier immer so schön?- Dat hett dat fröher nicht geven.
    Aber als der Typ ankam und fragte ob er mal drauftreten soll, war der Drops gelutscht. Und als er sagte, das ich ein armer Mensch bin, weil ich nicht mehr argumentieren konnte, war schon fast Armageddon. :sad:


    Aber okay. Mal schauen ob ich hier denn endlich ne Strecke oder nen Ort finde, wo alle und vor allem ich Ruhe hab.


    Wollte halt nur meine Meinung dazu äußern und die Rechtsgeschichte geklärt haben. :yes:

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! Bei mir aber sehr schwer welche zu finden. :wissen:

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    OK.
    Wenn der das wirklich gesagt hat wäre ich warscheinlich auch in
    die luft gegangen.
    Von daher ist deine reaktion natürlich zu verstehen.
    *soll ich mal drauftreten* -- ist der nicht ganz dicht?
    gerade letztes WE kam bei uns auch n älterer Herr der schauen wollte was da
    los ist - der war supernett und hat uns tausend fragen gestellt.
    es gibt halt solche und solche.
    Wir sind meistens 5-6 leute und alle schon im alter um die 40, vielleicht
    liegts auch daran das bei uns nicht gemeckert wird.
    such dir n paar leute mit denen du fahren kannst vielleicht hast du dann ruhe.
    und macht auch noch mehr spass.
    gruß Michael

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Zitat von superbikex4

    OK.
    Wenn der das wirklich gesagt hat wäre ich warscheinlich auch in
    die luft gegangen.
    Von daher ist deine reaktion natürlich zu verstehen.
    *soll ich mal drauftreten* -- ist der nicht ganz dicht?


    Siehste war schonmal ne blöde Basis für ein normales Gespräch.
    Aber wie der Gott des RC es so wollte, ist er mir hold. Habe doch tatsächlich eventuell einen Parkplatz gefunden, wo ich Sonntags fahren kann ( wohn ja nur 500m von dem entfernt :wand: )
    Ausserdem hab ich Kontakt zum http://rcparken.dk/ aufgenommen. Die freuen sich auf mein Kommen. ( Wahrscheinlich um mich auszulachen :oops: :oops: :oops: )
    Aber egal ich bekomm mein Auto noch zum Fahren!!! :aerger:

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! Bei mir aber sehr schwer welche zu finden. :wissen:

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Na das nenn ich mal n RC verein !! Respekt!! die haben ja alles.
    Schade das es für uns zu weit weg ist.
    .... Ich glaub ich zieh nach Dänemark

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Heyho !


    Ich wohne bei einer Autowerkstatt...
    Die Nachbarn sind also den Lärm gewöhnt..
    Ich kann da immer und so oft wie ich will fahren ! :viper:

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Du Glücklicher.Selbst auf dem Rennplatz gibt es eine Handvoll Probleme,dreimal war schon das Regierungspräsidium da und liess Lärmmessungen machen.Angezeigt von einem,der einerseits zugezogen,andererseits den letzten Bauplatz am Rand der Gemeinde kaufte.Ich liess mir die Geschichte erzählen.Als Kompromiss wurden zwei Fahrtage für Verbrenner freigegeben.Und auch die sind zeitlich eng begrenzt.

    Auf die Dauer hilft nur Power


    Ferrari f2004
    BMW M3 GTR
    Nitro Monster Truck
    AMG Mercedes...im Bau

  • Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos


    Zitat von superbikex4

    Na das nenn ich mal n RC verein !! Respekt!! die haben ja alles.
    Schade das es für uns zu weit weg ist.


    Ja alles wohl noch nicht, hab von meinem Fachhändler gehört, dass die Onroadstrecke noch nicht Baureif ist ( Jaja die Dänen haben auch ein Bauamt)


    Werd mir die Tage aber den Platz mal anschauen. Und versuchen euch das schmackhaft zu machen.


    BTW. Hab um Erlaubnis gefragt, ob ich auf dem Gewerbeparkplatz fahren darf. Erstmal ein ok bekommen, solange sich keiner beschwert. Werd das wohl am Wochenende mal ausprobieren. Sofern Petrus mir das erlaubt. Hier regnet das nämlich ununterbrochen und es soll auch nicht besser werden.

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! Bei mir aber sehr schwer welche zu finden. :wissen:

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