Beiträge von roboterbauer

    AW: Modellautos auf öffentlichen Straßen, Gesetzeslage?


    Danke für den Link zu dem Thread der sich mit dem selben Thema befasst.
    Dort wird auf den Paragraphen 32 Abs. 1 StVO hingewiesen, in diesem steht:
    „Es ist verboten, … Gegenstände auf Straßen zu bringen…“
    Dort ist aber nicht definiert was für Gegenstände und ein allgemeineres Wort könnte man wohl kaum finden.


    Dahingehend finde ich den Ansatz von Hoib3rgA sehr gut:


    „drehen wir die Frage mal um:
    Mit was darf ich auf öffentlichen Straßen fahren?“


    Deshalb habe ich mir die Straßenverkehrs-Ordnung noch etwas weiter durchgelesen, um eine Antwort auf diese Frage zu finden.
    Aber ich kann dort nirgendwo eine Liste finden, “mit allen angetriebenen Geräten, die der StVZO entsprechen“.
    Oder könnt Ihr in diesem Gesetz irgendwo eine Stelle finden, wo drin steht das zum Beispiel normale PKWs dieser Verkehrsordnung entsprechen, und somit auf Straßen fahren dürfen?


    Liebe Grüße roboterbauer

    Erstmal hallo allerseits,
    ich habe in diesem schönen Forum schon einiges gelesen und mich nun endlich entschlossen mit Euch auch aktiv zu kommunizieren.

    Wie man am Titel sieht, habe ich als erstes eine rechtliche Frage in Bezug zu Modellautos.
    Ich hoffe ich nerve Euch nicht gleich zu Anfang mit dieser Frage.
    Da ich weiß dass dieses Thema hier im Forum und auch in anderen Foren, schon oft erwähnt wurde.
    Ich konnte allerdings bei meiner Suche sehr viele widersprüchliche Meinungen finden und deshalb ist meine Frage immer noch nicht beantwortet.
    Ich hoffe dahingehend dass ihr mir helfen könnt eine konkrete Antwort zu dem Thema zu Finden.
    Und mit konkret meine Ich, dass ich gerne links zu den relevanten Gesetzen hätte.

    Um meine Frage auch noch etwas zu konkretisieren:
    Es geht mir Erstmal darum, ob es generell verboten ist ferngesteuerte Autos auf öffentlichen Straßen fahren zu lassen?

    Liebe Grüße roboterbauer