Re: Rechtliches zum Betrieb unserer Autos
hey Leute,
ich habe mal ein wenig gegooglet und ähnliches gefunden.
Das bezieht sich auf Kinderlärm in einem Wendehamer, soll heisen in einem Wohngebiet. ich denke, das wir alle keine Kinder mehr sind, aber ein 12 oder 14 jähriger könnte ja auch so ein Verbrenner haben.
Hier ein auszug aus dem Forum http://www.Gutefrage. Net
Ich habe die Antworten Original aus dem Forum Kopiert.
Die frage lautete im Forum: Darf man sein Verbrennerauto in einem Wendehammer fahren lassen?
- Da die Nutzung des Wendehammers der Straße zu Spielzwecken als sozialadäquat anzusehen ist, scheidet eine schematische Anwendung von Grenzwerten aus. Deshalb kommt es auf die Anforderungen der TA-Lärm, der 18. BImSchV sowie der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie nicht an (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Januar 2004 – 7 A 11829/03.OVG unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 – 7 B 88.02 – NVwZ 2003, 751; und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1990 – 8 S 1820/98 – a.a.O.). Eine andere Sichtweise würde auch zu dem nach den heutigen Verhältnissen nicht akzeptablen Ergebnis führen, dass dem Kläger etwa die Nutzung seines Kfz in der Nachtzeit schon deshalb nicht erlaubt wäre, weil etwa das Schließen einer Autotür, das Starten des Motors oder das Schließen des Garagentors den zulässigen Wert für Geräuschspitzen nach Nr. 6.1 e) i.V.m. Satz 2 TA-Lärm von 55 dB (A) in diesem Gebiet bei weitem übersteigt. Hieraus folgt zugleich, dass der vom Kläger beanstandete Lärm nicht durch Messungen ermittelt werden musste und die vom Kläger vorgelegte Lärmprognose nicht maßgeblich zu berücksichtigen war.
- Es tut mir leid- vielleicht fehlt mir da das abstrakte Verständnis( bin halt mal nur ne Frau!)! Aber ich finde in dem vorstehenden Text leider keine Aussage darüber, ob das Fahren mit einem Spielzeugauto im Wendehammer erlaubt oder verboten ist- für mich geht es hier nur um den Lärm. Armer TheFlasher!! Ist immernoch genauso schlau wie vorher!!!!
- Dieses Urteil bezieht sich auf den Lärm spielender Kinderund wurde in der Nachinstanz (zum Teil) wieder verwässert: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 12.09.2007 [Aktenzeichen: 7 A 10789/07.OVG]
- Es gibt kein haltbares GRUNDSATZURTEIL, was das spielen in einem Wendehammer erlaubt. ... hier wird immer von Fall zu Fall entschieden !!!
- Lieber Leichnam! Ich habe hier einen Teil des Urteils kopiert, welches du anführst. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Es geht hier um einen verkehrsberuhigten Bereich! Hier der Text:Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen solchen Abwehranspruch. Er müsse den Lärm durch die spielenden Kinder hinnehmen. Die nähere Umgebung des Grundstücks sei als reines Wohngebiet einzustufen und die betroffene Straße seit 9. Dezember 2005 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Damit seien dort Kinderspiele wie etwa das Bolzen erlaubt. Bei den Immissionen, die hierdurch entstünden, handele es sich um unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern, wie sie im Stadtbereich in herkömmlicher Weise auftreten und untrennbar zum Wohnen gehörten. Derartige Immissionen seien der Nachbarschaft ohne weiteres zumutbar.
Hoffe ein bischen geholfen zu haben!!
In diesem Sinne
MKG René