AW: Allgemeine Fragen vor einem evtl. Kauf
Zitat von Jan;225540wer in Deutschland Fluggeräte aufsteigen läßt, ist erst einmal verpflichtet sich zu versichern.
Falls (muss ich noch nachfragen) meine prv. Haftpflichtversicherung Dronen mit einschließt (ist ja unter 5 KG, also ein kleines Teil) wäre diese dann ausreichend oder muss es eine "gewerbliche Versicherung" sein?
Zitat von Jan;225540Das Überfliegen von bebauten Flächen und Menschenansammlungen ist ohne Überfluggenehmigung nicht erlaubt. In eurem Falle liegt aber eventuell ein Sonderfall vor, da ihr über eigenem Gelände oder nach Absprache fliegen wollt. Die Stadtverwaltung sollte hier Auskunft geben können, da diese auch für eine Überfluggenehmigung zuständig sind.
Ist eine Sondergenehmigung für jede Stadt notwendig oder gibt es da was bundesweites? Weil wir teilweise in ganz NRW unterwegs wären.