Allgemeine Fragen vor einem evtl. Kauf

  • Hallo zusammen,


    wir (mein Chef und ich) überlegen zur Zeit ob wir uns für die Firma einen Quadcopter/Drone (DJI Phantom oder sowas) anschaffen sollen. Mit dieser sollen Projekte (Gebäude, Liegenschaften) aus der Luft fotografiert werden zu Dokumentations- (Baufortschritte etc) und Präsentationszwecken (Homepage, Kundenakquise). Wollte mir jetzt mal eine Fernsteuerung sowie Software zulegen um ohne Ersatzteilkosten am PC zu schauen ob ich so nen Teil überhaupt fliegen kann :anmach:.


    So nun zu den Fragen: Darf ich (für die v. g. Zwecke) einfach so eine Drone steigen lassen? Muss ich eine Genehmigung bei irgendwelchen Ämtern einholen (was kosten solche, bestimmte Unterlagen erforderlich)? MUSS ich eine Versicherung abschließen?


    Ich hab schon einiges in div. Foren gelesen aber das widerspricht sich teilweise (Aufstiegsgenehmigung etc). Gewinne wollen wir mit der Drone nicht erzielen (z. B. Fotoverkauf). Mit jeden jeweiligen Bauherren werden wir die Flug"einsätze" natürlich abstimmen.


    Könnt Ihr mir hier schon erste Antworten liefern? Wodrauf müssen wir unbedingt achten?


    LG
    RufusRot

  • AW: Allgemeine Fragen vor einem evtl. Kauf


    Hallo RufusRot, wer in Deutschland Fluggeräte aufsteigen läßt, ist erst einmal verpflichtet sich zu versichern. Dafür gibt es verschiedene Anbieter, z.B. den DMFV. Teilweise ist eine Versicherung heute auch über eine Privathaftpflicht sogar möglich - nachfragen.


    Das Überfliegen von bebauten Flächen und Menschenansammlungen ist ohne Überfluggenehmigung nicht erlaubt. In eurem Falle liegt aber eventuell ein Sonderfall vor, da ihr über eigenem Gelände oder nach Absprache fliegen wollt. Die Stadtverwaltung sollte hier Auskunft geben können, da diese auch für eine Überfluggenehmigung zuständig sind.


    Luftbildaufnahmen sind das nächste Problem, wenn sie für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Ansich behalten sich diverse Firmen sich dieses Recht vor, wenn es um Luftbildaufnahmen von z.B. Städten handelt. Bei Aufnahmen von einzelnen Gebäuden oder Grundstücken die im eigenen Besitz sind oder wo ein Auftrag erteilt wird, trifft dies nicht zu. Unser Verein wird auch von der Stadt für Aufnahmen beauftragt.


    Was den Copter betrifft, sind hier andere der Fachmann.

  • AW: Allgemeine Fragen vor einem evtl. Kauf


    Zitat von Jan;225540

    wer in Deutschland Fluggeräte aufsteigen läßt, ist erst einmal verpflichtet sich zu versichern.

    Falls (muss ich noch nachfragen) meine prv. Haftpflichtversicherung Dronen mit einschließt (ist ja unter 5 KG, also ein kleines Teil) wäre diese dann ausreichend oder muss es eine "gewerbliche Versicherung" sein?

    Zitat von Jan;225540

    Das Überfliegen von bebauten Flächen und Menschenansammlungen ist ohne Überfluggenehmigung nicht erlaubt. In eurem Falle liegt aber eventuell ein Sonderfall vor, da ihr über eigenem Gelände oder nach Absprache fliegen wollt. Die Stadtverwaltung sollte hier Auskunft geben können, da diese auch für eine Überfluggenehmigung zuständig sind.

    Ist eine Sondergenehmigung für jede Stadt notwendig oder gibt es da was bundesweites? Weil wir teilweise in ganz NRW unterwegs wären.

  • AW: Allgemeine Fragen vor einem evtl. Kauf


    Eigentlich ist immer eine Versicherung erforderlich. Größe und Gewicht spielen dabei keine Rolle. Mein Segler mit etwa 2,5m Spannweite wiegt auch keine 5kg. Im Schadensfall kann man sich nicht auf eine Haftpflichtversicherung berufen. Wie schon geschrieben, bieten aber einige Versicherer dies neuerdings an. Also nachfragen.
    Ich bin beim DMFV mit 1,5 Millionen versichert und besitze Form 2, was bedeutet, daß ich im gesamten Bundesgebiet über Wald- und Grünflächen fliegen darf.


    Eine allgemeine Überfluggenehmigung für Deutschland gibt es in diesem Bereich als solche nicht. Selbst Sportflugzeuge dürfen nicht einfach losfliegen. Dort muß jeder Flug bei der Flugsicherung angemeldet werden. Im Modellbereich, also Flughöhe bis 200m, sind die Städte und Gemeinden zuständig und muß für jeden Flug beantragt werden. Ausnahme sind Flugmodelle über 25kg.


    Nachtrag: hulk hat den richtigen Link. Als Haftpflichtversicherung wird hier bestimmt die Betriebshaftpflicht anerkannt. Die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern weichen bestimmt voneinander ab.

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