Hallo zusammen,
Ein Verzeichnis für Modellflugplätze, RC-Strecken und Bootsgewässer. Für die Europa-Erweiterung habe ich in den letzten Wochen 171 Modellflugplätze in 12 Ländern einzeln auf den Vereinsseiten geprüft und für jedes Land die Regeln aus den Seiten der Luftfahrtbehörden und den Gesetzestexten zusammengetragen. Dabei habe ich mehr über die Unterschiede in Europa gelernt, als mir lieb war. Weil hier im Forum regelmäßig die Frage kommt, ob man den Flieger in den Urlaub mitnehmen darf, fasse ich das Wichtigste zusammen.Alles mit Stand Oktober 2026. Ich bin kein Anwalt, das ist eine Zusammenfassung der amtlichen Quellen und keine Rechtsberatung.
1. Die gute Nachricht: In der EU registrierst du dich nur einmal
In allen EU-Ländern gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Für Reisen sind drei Punkte entscheidend:
– Registrierung: Du registrierst dich als Betreiber in dem Mitgliedstaat, in dem du wohnst (Art. 14 Abs. 6). Mit deiner deutschen Registrierung fliegst du also auch in Österreich, Frankreich oder Italien. Eine zweite Registrierung im Gastland ist nicht vorgesehen, Luxemburg sagt sogar ausdrücklich, dass sie nicht zulässig ist.
– Kompetenznachweise: A1/A3- und A2-Nachweise aus EASA-Staaten gelten in den anderen Ländern. Für Österreich, Dänemark, Italien, Spanien und Tschechien steht das auch ausdrücklich in den amtlichen Quellen.
– Höhe: In der offenen Kategorie höchstens 120 m über Grund. Vereine können von ihrer Behörde eine Genehmigung nach Art. 16 bekommen, dann gelten deren Regeln. In den Niederlanden hat seit Juni 2024 jeder Modellflugverein eine eigene Genehmigung der ILT, dort darfst du auf solchen Plätzen bis 300 m hoch fliegen. In Luxemburg hat zum Beispiel der Platz in Lintgen eine Obergrenze von 1.000 ft.
2. Die Ausnahmen: Schweiz und Großbritannien
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, wendet die EU-Drohnenregeln aber seit dem 1. Januar 2023 an. Laut BAZL registrierst du dich als Deutscher in Deutschland, und dein Zertifikat aus einem EASA-Staat gilt. Für Modellflug im Verein gibt es eigene, vereinfachte Schweizer Regeln. Wichtig: Ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Franken Pflicht.
Großbritannien ist der Fall, bei dem die meisten auf die Nase fallen dürften. Die CAA erkennt Registrierungen und Kompetenznachweise aus EU-Staaten nicht an. Ab 250 g brauchst du eine britische Flyer ID (nach einem Online-Theorietest, kostenlos, 5 Jahre gültig) und eine Operator ID (12,34 Pfund im Jahr, erst ab 18). Von 100 g bis unter 250 g reicht die Flyer ID, außer das Modell hat eine Kamera.
Es gibt aber einen Weg über die BMFA: Laut deren Art.-16-Genehmigung der CAA (UAS 7068, Ausgabe 8, gültig für 2026) dürfen auch Personen ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich darunter fliegen, wenn sie vorübergehendes oder volles BMFA-Mitglied sind und die BMFA-Regeln einhalten. Die Pflicht zur Betreiberregistrierung kannst du dann erfüllen, indem du mit Einverständnis eines britischen „Gastgebers“ dessen Operator ID am Modell anbringst. Eine Flyer ID bzw. den bestandenen CAA- oder BMFA-Test brauchst du trotzdem.
3. Versicherung: Hier unterscheiden sich die Länder am stärksten
Das ist der Punkt, den ich vorher am meisten unterschätzt habe.
Pflicht ist eine Haftpflichtversicherung in:
– Österreich: Die Haftpflicht-Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes gelten auch für Drohnen und Flugmodelle; ausgenommen sind nur Geräte der Kategorie „Open“, die nicht registriert werden müssen.
– Schweiz: ab 250 g, mindestens eine Million Franken.
– Belgien: auch unter 20 kg.
– Luxemburg: seit Ende 2025 per nationalem Gesetz, unter 20 kg mit mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten Deckung.
– Dänemark: für jeden Drohnenbetreiber, über 250 g mit mindestens 0,75 Mio. Sonderziehungsrechten.
– Italien: immer, ohne Gewichtsgrenze, auch für Gäste mit einem Nachweis aus einem anderen EU-Staat.
– Polen: seit dem 13.11.2025 für Modelle von 250 g bis 20 kg, mindestens 50.000 Sonderziehungsrechte je Schadensfall. Die Police muss spätestens am Tag vor dem ersten Flug bestehen.
– Tschechien: in A2, in A3 über 4 kg und in der speziellen Kategorie, mindestens 1.000.000 Kronen. Vereine mit Genehmigung der Behörde ÚCL und ihre Mitglieder sind bis 20 kg ausgenommen.
Keine generelle Pflicht für Hobbyflüge gibt es laut den Behörden in:
– Niederlande: für Privatnutzer erst ab 20 kg, darunter empfiehlt die RDW sie dringend.
– Frankreich: in der offenen Kategorie nicht vorgeschrieben; die DGAC rät, die private Haftpflicht zu prüfen.
– Spanien: Pflicht nur in A2, in der speziellen Kategorie und ab 20 kg (Real Decreto 517/2024).
– Großbritannien: für Hobbyflüge freiwillig, die CAA rät aber dazu.
Auf Vereinsplätzen spielt das in der Praxis eine kleinere Rolle: Die meisten Vereine wollen von Gästen einen Versicherungsnachweis sehen, egal was das Gesetz verlangt. Prüf also vorher, ob deine Versicherung über den DMFV, den DAeC oder privat im Ausland gilt, und nimm den Nachweis auf Englisch mit, wenn es den gibt.
4. Länder-Besonderheiten, die man kennen sollte
– Frankreich: Modelle über 800 g musst du zusätzlich auf AlphaTango registrieren und mit einem französischen elektronischen Signalgerät ausstatten, auch als Gast aus dem Ausland. Vereinsmitglieder sind auf freigestellten Plätzen davon befreit. Für Gäste mit Wohnsitz im Ausland (mindestens 6 Monate im Jahr) kann ein FFAM-Club den „passeport résident à l'étranger“ ausstellen: ein Jahr gültig, mit Haftpflichtversicherung, gedacht für gelegentliches Fliegen, etwa im Urlaub.
– Italien: Vor dem Flug prüfst du die Geozonen auf der Karte von D-Flight.
– Spanien: Geozonen stehen in der App ENAIRE Drones. Vereinsplätze verlangen von Gästen oft eine Verbandslizenz (licencia federativa). Ob dein deutscher Verbandsausweis reicht, klärst du am besten vorher.
– Polen: Laut der Behörde ULC meldest du auch Modellflüge vorher in der App DroneTower an.
– Belgien: Auf Vereinsplätzen fliegst du nur mit Brevet. Als Gast aus dem Ausland wirst du laut AAM für die Dauer deines Aufenthalts Mitglied eines belgischen Clubs. An internationalen Treffen (höchstens 30 Tage) darfst du als Mitglied eines ausländischen Vereins direkt teilnehmen.
– Dänemark: Auf Plätzen von Modelflyvning Danmark fliegst du als Gast nur als Mitglied deines nationalen Modellflugverbands, mit Versicherungsnachweis und mindestens A1/A3. Jeder Gast wird im Logbuch des Platzes eingetragen.
– Tschechien: Als Fernpilot musst du mindestens 16 Jahre alt sein.
– Österreich: Laut Leitfaden von Austro Control kann die Genehmigung eines Vereins auch temporäre Mitglieder erfassen, etwa im Urlaub.
5. Gastfliegen auf Vereinsplätzen
Das Muster ist überall ähnlich: Gäste fliegen fast nur nach Anmeldung und wenn ein Mitglied am Platz ist. Einige Clubs begrenzen die Gastbesuche, in England zum Beispiel auf drei Tage im Jahr, danach wird ein Beitritt erwartet. Eine Tagesgebühr nennen nur wenige Vereine. Wo es eine gibt, lag sie in Österreich zwischen 2 und 15 €, in den Niederlanden und Belgien bei 10 €, in Tschechien bei 100 bis 150 Kronen und in der Schweiz bei 20 Franken (jeweils nur wenige Vereine mit Preisangabe).
Häufige Stolpersteine aus den Platzordnungen, besonders in Großbritannien: Lärmgrenzen (oft 82 dB in 7 m), feste Zeiten für Verbrenner, Gewichtsobergrenzen auf kleineren Plätzen (oft 7,5 kg) und eigene Zeitfenster für Hubschrauber und Multikopter. Ein Extremfall ist der Platz des Dundee Model Aircraft Club in Schottland: Er liegt auf einem aktiven Truppenübungsplatz, vor dem Besuch prüfst du dort die Schießzeiten.
6. Kurz zu Modellbooten
Für Modellboote habe ich 52 Gewässer in denselben Ländern gesammelt, die meisten davon Vereinsgewässer. Gastregeln sind hier meist entspannter. In England gibt es Vereine, bei denen Gäste ein paar Wochen über die Vereinsversicherung mitfahren dürfen, bevor sie sich entscheiden (Watermead in Aylesbury), oder Sonntagvormittage, an denen der See für jedes RC-Boot offen ist, außer Fast Electric und Speedbooten (Sedgemoor in Somerset). Verbrenner sind auf vielen britischen Vereinsgewässern verboten, und Dampfkessel brauchen bei manchen Vereinen eine Prüfung, etwa nach den Dampfregeln der MPBA. Und auch hier gilt: Vorher nachsehen, ob das Gewässer offen ist. Der Vereinsteich in Goole ist zum Beispiel ab dem 04.10.2026 für bis zu acht Wochen zur Sanierung gesperrt.
7. Meine Checkliste vor der Reise
– Registrierung (in Großbritannien: Flyer ID und Operator ID oder BMFA-Weg) und Betreibernummer am Modell
– Kompetenznachweis als PDF auf dem Handy
– Versicherungsnachweis, möglichst auf Englisch, und prüfen, ob die Police im Zielland gilt
– Geozonen-App des Landes installieren (z. B. D-Flight, ENAIRE Drones, DroneTower)
– In Frankreich: Modelle über 800 g auf AlphaTango und Signalgerät klären
– Verein vorher anschreiben, Gastregeln und Tagesgebühr erfragen
– Platzordnung lesen: Lärmgrenze, Gewicht, Flugzeiten
Zum Schluss
Die einzelnen Flugplätze (mit Gelände, Zulassung, Gastregeln und Link zur Vereinsseite) und die Regeln je Land mit allen Quellen stehen unter rcunited.de/europa/. Gern beantworte ich Fragen zu einzelnen Ländern auch direkt hier im Thread.
Mich interessiert eure Erfahrung: Wo seid ihr im Urlaub schon geflogen, und wie lief das mit Verein und Versicherung? Und wenn ihr einen aktiven Platz kennt, der fehlt (zum Beispiel in Nordwestengland, den Midlands, Irland oder Polen), sagt Bescheid. Ich prüfe den Hinweis auf der Vereinsseite und nehme ihn auf.
Viele Grüße
Patrick